Altstädtisches Rathaus Brandenburg an der Havel
Rathaus in Brandenburg an der Havel
Beschreibung
Das Altstädtische Rathaus in der Stadt Brandenburg an der Havel ist als Rathaus herausragendes Baudenkmal und Beispiel spätmittelalterlicher Backsteingotik.
Ein erster Rathausbau von Altstadt befand sich bereits ab etwa 1290 am Altstädtischen Markt. Dieser Vorgängerbau bestand aus einem gemauerten Keller und Halle in Holzbauweise. An diesen Bau wurde etwa 1450 ein noch erhaltener zweistöckiger Anbau mit Gewölbe und auffälligen Kreis- und Wappenblenden, die Rats- und Schreibstuben angefügt.
Um das Jahr 1468 wurde der alte Holzbau ersetzt. Der Baumeister des roten Backsteinbaus ist unbekannt. Jedoch weiß man, dass dieser auch in den Städten Ziesar und Tangermünde tätig war. Der zweistöckige Ersatzbau verfügte im unteren Geschoss ursprünglich über eine dreischiffige Kaufhalle. Im Obergeschoss befand sich der Ratssaal. Weitere Einrichtungen im Bauwerk waren das städtische Gefängnis, die Gerichtslaube, Archiv und Waffenkammer. Schon früh verfügte der Rathausturm über eine Uhr und ein Glockenspiel.
Als 1715 die bis dahin (teil-)selbstständigen Städte Altstadt und Neustadt zur Stadt Brandenburg an der Havel vereinigt wurden, entschied man sich, das Neustädtische Rathaus als Sitz zu nutzen. Für das Altstädtische Rathaus bedeutete das zunächst Leerstand und Verfall. 1753 wurde das Gebäude für die Nutzung durch eine Barchentmanufaktur umgebaut. Als solches bestand eine Verwendung bis 1803. Weiterhin war das Rathaus bis 1819 Warenlager, Kaufhalle und Kornmagazin. Anschließend zog das Landes- und Stadtgericht in das Haus.
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