Kirche St. Laurenzen

Kathedrale / Dom in St. Gallen

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Beschreibung

Die Kirche St. Laurenzen, ist die evangelisch-reformierte Pfarrkirche der Stadt St. Gallen. Der Bau der ersten Kirche wird auf die Mitte des 12. Jahrhunderts geschätzt. Die Kirche war über Jahrhunderte das politische, religiöse und gesellschaftliche Zentrum der Stadtrepublik St. Gallen und hat die Geschichte der Stadt nachhaltig geprägt. Noch heute ist sie der Versammlungsraum der Ortsbürger der Stadt. Die Kirche hat ihren Namen vom Märtyrer Laurentius von Rom, dem sie geweiht war. Sie ist als national schutzwürdiges Bauwerk eingestuft (höchste der drei Schutzstufen) und steht als Baudenkmal von nationaler Bedeutung somit unter eidgenössischem Denkmalschutz.

Das Gründungsdatum der ersten Kirche ist unbekannt, wird aber auf die Mitte des 12. Jahrhunderts geschätzt. Die älteste erhaltene urkundliche Erwähnung findet man in dem Dokument über eine Jahreszeitstiftung aus dem Jahr 1225. Schon 1235 besass die Kirche den Rang einer Pfarrkirche, auch hier ist das Ernennungsdatum nicht überliefert. Die Kirche unterstand zu dieser Zeit noch der Fürstabtei und die Pfarrer und Benefizien waren verpflichtet, an den feierlichen Offizien im Münster und auch an den Prozessionen teilzunehmen. Am 10. Dezember 1359 wurde die Pfarrkirche mit all ihren Kaplaneien und Einkünften in das Stift inkorporiert. Der Übergang des Kirchenregimentes an die Stadt wurde am 23. Juni 1413 durch eine Vereinbarung eingeleitet, die dem Rat die Nomination des Pfarrherrn übertrug und dem Abt nur die formelle Belehnung und die Präsentation an den Bischof von Konstanz überliess, zu dem die Abtei zu jener Zeit noch gehörte. Auch waren im Vertrag verschiedene Punkte geregelt, die der nach Selbstständigkeit strebenden Stadt entgegenkamen. Dennoch blieb die Lage zwischen Stadt und Stift angespannt, und es kam immer wieder zu Streitigkeiten. Dies erforderte einen neuen Vertrag. Im Vertrag von Bischofszell, der am 14. Juli 1509 geschlossen wurde, wurde der Vertrag von 1413 bekräftigt. Zwar wurde die Inkorporation ausgehöhlt, blieb aber formell bestehen. Kurz vor der Reformation bestand der Klerus aus neun Priestern. Diese waren der Pfarrherr (auch Kirchherr oder Rektor), der Koadjutor bei St. Laurenz, der Frühmesser, der Nachmesser, der Kaplan des Gösslerschen Benefiziums (ab 1410), welcher zugleich der Mittelmesser war, der Kaplan der St.-Jakobs-Pfründe (1465), sowie die drei Ordensgeistlichen (je ein Barfüsser, Augustiner und Dominikaner) welche nicht nur als Bettelmönche arbeiteten, sondern auch kirchliche Funktionen ausübten.

Die Reformationswirren erfassten auch die Stadt St. Gallen, war doch das Verhältnis zwischen Stadt und Kloster nicht das beste. Unter dem Humanisten und Bürgermeister Joachim von Watt (genannt Vadian) trat die Stadt der Reformationsbewegung bei. So wurde am 5. April 1524 ein entsprechendes Mandat von den beiden städtischen Räten verabschiedet. Am 2. Februar 1525 wurde die Kirche mit einer neuen Kirchenordnung dem reformierten Bekenntnis formell geöffnet. In weiteren Schritten kamen die verschieden gottesdienstlichen Änderungen. So wurde 1527 das Abendmahl nach evangelischem Ritus eingeführt, und 1528 das Verbot der (katholischen) Messe für das ganze Stadtgebiet ausgesprochen. Als Folge der Reformation beschlossen die Räte am 5. Dezember 1526 „alle götzen und bilder … suber und rain uß der pfarr zu Sant Laurentzen“ auszuräumen. Dieser Aufforderung wurde nachgekommen, und der Bildersturm entfernte innerhalb der nächsten drei Tage aus der Kirche die „katholischen“ Bilder und Statuen.

Fortan lag also die Stadtkirche der reformierten Stadt keine hundert Schritte vom Zentrum des Fürstbistums entfernt. Die später errichtete Scheidemauer gab es noch nicht und auch der Abt und seine Gotteshausleute mussten die Stadt durch dieselben Tore betreten und verlassen. Neben verschiedenen auch offenen Konflikten, die Stadt und Abt gegeneinander austrugen und über die im Artikel über die Geschichte der Stadt St. Gallen ausführlich berichtet wird, kam es auch innerhalb der Stadtmauern zu Gezanke zwischen den ungleichen Nachbarn. So wurde den Katholiken etwa zeitweise verboten, ihre zu Prozessionen zu den Kirchen und Kapellen nördlich der Stadt verwendeten Flaggen und Kreuze aufrecht durch die Stadt zu tragen. Andersherum beschwerte sich der Abt etwa über Diebstähle in seinem Garten (dem heutigen Klosterhof, der gegen die Stadt hin offen war). Mit dem Bau der Scheidemauer und dem Abtstor (Karlstor) konnte man sich erst 1566 auf eine für beide Seiten akzeptable Lösung einigen.

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9000 St. Gallen, Kanton St. Gallen
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