Leininger Schloss

Rathaus in Guntersblum

Beschreibung

Das Leininger Schloss im rheinhessischen Guntersblum ist ein Schloss mit einer bedeutenden Geschichte. Es gilt heute als Kulturdenkmal.

Die Folgen des pfälzischen Erbfolgekrieges veranlassten die Ortsherrschaft der Grafschaft Leiningen-Dagsburg-Falkenburg, Guntersblum als ihre Residenz zu wählen. Die Wahl des Standortes ihrer Residenz in Guntersblum fiel schließlich auf das Moser’sche Gut (heute in Teilen der Homburger Hof), dessen Besitzer weite Teile des damaligen Guntersblums besaß. Jacob von Campoing, der auch Erb- und Eigentumsherr von Mettenheim war, kaufte den Gutshof schließlich am 22. März 1704 für 6.000 Gulden. Die Wahl des Standortes fiel dabei auf einen Ort an der Grenze des Grundstückes, direkt neben dem damaligen Dorfgraben, der heutigen Guntersblumer Promenade.

1708 wurde der Rohbau der damaligen Residenz schließlich fertiggestellt. Kurz bevor jedoch mit der Innenausstattung fortgefahren werden sollte, starb ihr Ehemann im Großen Nordischen Krieg im Jahr 1708. Die Finanzierung durch das überschuldete Haus von Leiningen-Dagsburg-Falkenburg ermöglichte die Ehefrau des Bauherrn Carl Ludwig von Leiningen-Dagsburg-Falkenburg, die Reichsgräfin Anna Sabina von Nostitz, eine Hofdame der Kurfürstin Anna Sophie von Dänemark und Norwegen, der Mutter Augusts des Starken. Mit ihrem Ersparten wurde der Bauauftrag ausgeführt.

Am 15. November 1717 verkaufte Anna Sabina von Nostitz schließlich das gesamte ehemals Moser’sche Gut einschließlich des neuen Schlosses für 16.500 Gulden mit einer Anzahlung von 1.500 Gulden an den kurpfälzischen Geheimen Rat, Oberjägermeister und Oberamtmann Karl von Venningen. Grund dafür war der Tod ihres Mannes acht Jahre zuvor und ihr diesbezüglich geringes Einkommen, was sie benötigte, um ihren gewohnt hohen Lebensstandard weiterführen zu können. Danach versank das Schloss auf Herrschaftsebene in die Bedeutungslosigkeit. Kurz darauf verstarb Karl von Venningen, worauf seine Erben den Kauf des ehemaligen Moser’schen Guts anfechten wollten. Nach einem Gerichtsprozess am Reichskammergericht in Mainz und der folgenden zweiten Instanz in Wetzlar wurde am 9. März 1722 bekanntgegeben, dass der Verkauf an Karl von Venningen rechtmäßig war. Im Juni 1723 schlossen Anna Sabina von Nostitz und Karl von Venningens Erben einen endgültigen Vertrag, in dem die Erben „das Gut mit alten und neuen Gebäuden, Gutshof, neu angelegtem Schloss, Feld, Fischweiher, Keller am Berg und der diesjährigen Ernte“ erwarben. Die Erben mussten dazu noch 4.250 Gulden für alle seit dem ursprünglichen Verkauf im Jahr 1717 entstandenen Unkosten, Schaden und Zinsen bezahlen. Am 23. Juli 1729 starb Anna Sabina von Nostitz in Mannheim.

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67583 Guntersblum
  • Sehenswürdigkeit
Guntersblum

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