Beschreibung
Das Neue Rathaus, vormals Heußleinscher Hof oder Heußleinsches Schloss, ist ein 1709 erbauter ehemaliger Adelssitz im bayerischen Kurort Bad Kissingen (Rathausplatz 1), der Großen Kreisstadt des unterfränkischen Landkreises Bad Kissingen.
Das Neue Rathaus gehört zu den Bad Kissinger Baudenkmälern und ist unter der Nummer D-6-72-114-81 in der Bayerischen Denkmalliste registriert.
Wie eine Inschrifttafel an der Tordurchfahrt bezeugt, entstand am Standort des heutigen Neuen Rathauses im Jahre 1590 die von Christoph von Schletten und seiner Frau Maria von Erthal erbaute „Schlettensche Kemenate“. Im Jahr 1634 ging die Anlage in den Besitz der Familie Heußlein von Eußenheim über. Heinrich Christoph Heußlein von Eußenheim (2. Mai 1656 – 31. August 1719) beauftragte im Jahr 1707 Architekt Johann Dientzenhofer zum Bau des Heußleinschen Schlosses, da die „Schlettensche Kemenate“ nicht mehr seinen Anforderungen genügte. Zu dieser Zeit hatte seine Familie einen inzwischen verschwundenen Ansitz ungefähr am heutigen Standort der Wahler’schen Brauerei in der Bachstraße nahe dem Heussleinschen Hof. Heinrich Christoph Heußlein von Eußenheim wandte sich höchstwahrscheinlich auf Empfehlung oder vielleicht sogar auf Vermittlung durch seinen Vetter Heinrich Freiherr von und zu der Tann an Dientzenhofer.
Neben der von Dientzenhofer entworfenen Schlossanlage Ullstadt ist das für die Familie Heußlein von Eußenheim errichtete Schloss das einzige Projekt des Baumeisters, zu dem Entwürfe in derart umfangreichen Umfang überliefert sind. Dietzenhofers Entwürfe lassen sich in drei Stadien einteilen und zwar in das „Ausgangsprojekt“, das „approbierte Projekt“ und das „verbesserte Projekt“. Das „Ausgangsprojekt“ beinhaltet einen „Aufriss zur Hauptfassade“, einen „Grundriss zum ersten Stock“ und einen „Grundriss zum zweiten Stock“. Im zweiten Entwurf, dem „approbierten Projekt“, unterscheiden sich die Grundrisse zu den beiden Stockwerken am deutlichsten durch eine um fünf Achsen verlängerte Hauptfront vom ersten Entwurf, dem „Ausgangsprojekt“. Im dritten Entwurf, dem „verbesserten Projekt“, wurden gegenüber dem „approbierten Projekt“ Schwachstellen in der Planung des zweiten Stockwerkes behoben.
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