Rathaus Wachwitz

Rathaus in Dresden

Beschreibung

Das Rathaus Wachwitz (korrekt: das Gemeindeamt Wachwitz) war von 1901 bis 1930 das Rathaus der bis dahin selbstständigen Gemeinde Wachwitz im Osten von Dresden. Nach 1930 befand sich in ihm noch bis Anfang der 1990er Jahre das Postamt, der Sitzungssaal des Gemeinderates war ab der 1950er Jahre bis 1989 Sitzungsraum des Wohnbezirksausschusses (WBA) der Nationalen Front. Seit seiner Sanierung ist es ein reines Wohnhaus.

Auf der Grundlage der sächsischen Verfassung wurde das Ende der z. T. aus dem Mittelalter bestehenden Lehnsverbände durch Gesetz 1834 abgeschafft und auch die bis dahin für Wachwitz bestehende Rittergutsherrschaft endete zu diesem Zeitpunkt. Für die ab dem 1. Mai 1839 geltende Sächsische Landgemeindeordnung von 1838 wurden auf deren Grundlage erstmals Gemeindevorsteher und Gemeindeältester, d. h. eine eigene Gemeindeselbstverwaltung eingeführt. Dazu fand am 23. März 1839 erstmals in der Gaststätte Königs Weinberg die Gemeindewahl statt. An diesem Tag erschienen 63 stimmberechtigte Gemeindemitglieder, die durch Beschluss in vier Klassen aufgeteilt wurden, um diese durch Ausschusspersonen im Gemeinderat vertreten zu lassen. Die 1. Klasse bildeten die Grundstücksbesitzer (die 3 Ausschusspersonen wählten), die 2. Klasse die Gärtner und Weinbergbesitzer (sie wählten 4 Ausschusspersonen), die 3. die Häusler (Einwohner, die nur ein Haus, aber kein Feld besaßen, 3 Personen) und schließlich die unansässigen Gemeindeglieder (zumeist das Gesinde, 2 Ausschusspersonen). Dieser so gebildete Gemeindeausschuss wählte anschließend den Gemeindevorstand, bei dem der Zimmermeister Johann Gottlob Hanke die meisten Stimmen erhielt. Zum Gemeindeältesten als zweite Spitze der Gemeinde wurde der Mühlenbesitzer Johann Gottlob Lehmann gewählt.

Dem nach der Wahl vereidigten Gemeindevorstand unterstand die Verwaltung der Gemeinde mit Armenpflege und Kassen- und Aktenführung, der ebenfalls vereidigte Gemeindeälteste übernahm die Aufsicht über das Schulwesen und die Ortspolizei.

1849 wurden bei der Revision der Landgemeindeordnung beide Ämter zusammengelegt, 1884 die Klasseneinteilung auf drei Klassen reduziert (Wirtschafts-, Weinbergs-, Gärtner, Villenbesitzer – 6 Personen; Hausbesitzer mit bis zu 1000 m² Grundbesitz – 4 Personen; Unansässige – 2 Personen), 1912 wurde sie auf zwei Klassen reduziert und am 10. November 1918 schließlich abgeschafft und das allgemeine, gleiche und direkte Wahlrecht eingeführt.

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Altwachwitz 9
01326 Dresden
  • Sehenswürdigkeit
Dresden

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